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Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten


Besucher-AGB


Gemeinsame Einkaufsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Nutzung von Eintrittskarten

General Terms and Conditions (english)

Beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen in der SAP Arena über die Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (nachfolgend "Betriebsgesellschaft") gelten die vorliegenden Ticketing-AGB, welche Sie bei Aufgabe der Bestellung und mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptieren. Zusätzlich gelten auch die Besucher-AGB.

1. Geltungsbereich


1.1 Die Ticketing-AGB gelten immer dann, wenn der Erwerber/Besucher bei der Betriebsgesellschaft an (Vor-)Verkaufsstellen, im Call Center oder per Internet Eintrittskarten für Veranstaltungen in der SAP Arena erwirbt. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Besuch der Veranstaltung ausschließlich zwischen dem Erwerber/Besucher und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Möglicherweise gelten für diesen Veranstaltungsvertrag eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

1.2 Die Betriebsgesellschaft vermittelt nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag, es sei denn, sie ist im Einzelfall selbst Veranstalter. Mit der Bestellung der Eintrittskarte beauftragt der Erwerber die Betriebsgesellschaft mit der Abwicklung des Vorverkaufs einschließlich Versand. Im Hinblick auf den Vertragsschluss, die Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten, die Regelungen beim Versand und bei Falschlieferungen sowie die Widerrufs- und Rückgaberechte gelten die vorliegenden Ticketing-AGB als eine vom Veranstaltungsvertrag getrennte Vereinbarung direkt zwischen dem Erwerber und der Betriebsgesellschaft.


2. Vertragsschluss


2.1 Die Angaben zum Zeitpunkt, zu Art, Inhalt und auftretenden Künstlern und zum Eintrittspreis der Veranstaltung, insbesondere auf Websites, enthalten kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Erwerber. Das Angebot für den Abschluss des Vorverkaufsvertrages geht vom Erwerber/Besucher aus, sobald er bei der (Vor-)Verkaufsstelle seinen Wunsch geäußert oder auf der Website das Feld "Zahlung/Bestätigung der Bestellung" angeklickt hat. Erst mit Übergabe der Eintrittskarte oder (beim Onlinevertrieb) mit der Annahme des Angebots durch die Betriebsgesellschaft namens des Veranstalters (z. B. durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer) kommt ein Vertrag zwischen dem Erwerber und dem jeweiligen Veranstalter zustande.

2.2 Bei Online-Bestellungen wird der Eingang einer Bestellung automatisch bestätigt. Diese Bestätigung bedeutet noch nicht, dass ein Veranstaltungsvertrag geschlossen wurde. Erst nach Prüfung der Verfügbarkeit und durch die ausdrückliche Annahme, Bestätigung und Versendung der Eintrittskarten wird das Angebot durch die Betriebsgesellschaft angenommen.


2.3 Sollten zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Bestellung keine Eintrittskarten der bestellten Anzahl und/oder der bestellten Kategorie mehr vorhanden sein, teilt die Betriebsgesellschaft dem Erwerber eine Alternativ-Kategorie zu, soweit diese erhältlich ist und sofern der Erwerber diesen Wunsch bei seiner Angebotsabgabe geäußert hat.


3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten


3.1 Im Rahmen des Vorverkaufs und bei der Online-Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, die je nach Veranstaltung variiert und jeweils angegeben wird (Vorverkaufsgebühr). Porto und Versand der Eintrittskarten sind darin noch nicht enthalten.


3.2 Die Preise für Eintrittskarten können die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen (z. B. wegen der zusätzlichen Vorverkaufsgebühr und der Versandkosten). Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Endpreis enthalten und einzeln ausgewiesen.


3.3 Bei telefonischen oder Online-Bestellungen werden die Eintrittskarten über DHL versendet.


3.4 Bei nicht erfolgter Zahlung kann die Betriebsgesellschaft die Eintrittskarten sperren lassen.


3.5 Ermäßigungen werden (abhängig von der Veranstaltung) entsprechend der jeweils gültigen Preisliste gewährt.


4. Versand und Falschlieferungen


4.1 Der Erwerber ist verpflichtet, die überlassenen Eintrittskarten unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit seinem Angebot (bei Online-Bestellung mit der Auftragsbestätigung, die er per e-Mail erhalten hat) zu überprüfen. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere bei fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten (z. B. falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhält der Erwerber kostenfrei Ersatz gegen Rückgabe der bereits zugeschickten Eintrittskarten, wenn der Erwerber den Fehler unverzüglich (d. h. binnen drei Tagen) nach Erhalt der Eintrittskarten schriftlich anzeigt. Die Mitteilung kann auch per e-Mail (ticketing@saparena.de) oder per Faxschreiben (Fax-Nr.: 0621-1819018331) erfolgen.


4.2 Die Versendung der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Erwerbers, es sei denn, es liegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Betriebsgesellschaft oder ihrer Erfüllungsgehilfen vor.


4.3 Ein Versand der Eintrittskarten erfolgt erst nach Gutschrift.


5. Widerrufs- und Rückgaberechte


5.1 Da die Veranstaltungen in der SAP Arena Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung sind und zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge und insbesondere das Widerrufsrecht keine Anwendung (vgl. § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB). Jede Online-Bestellung ist damit nach Zugang der Annahme (vgl. Ziff. 2.1) bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der bestellten Eintrittskarten.


5.2 Im Übrigen gilt für die Rücknahme/Weitergabe von Eintrittskarten Ziff. 4 Besucher-AGB.


6. Sonstiges


Zusätzlich zu den Ticketing-AGB gelten, insbesondere was den Zugang zu den Veranstaltungen, die Durchführung der Veranstaltung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der SAP Arena sowie die Gewährleistung und Haftung der Betriebsgesellschaft betrifft, die Besucher-AGB.

 

Besucher-AGB

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber/Besucher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mannheim mbH & Co. KG (nachfolgend "Betriebsgesellschaft").


1. Geltungsbereich


1.1 Die Besucher-AGB gelten für folgende Fälle in folgendem Umfang:

  • Die Betriebsgesellschaft ist Veranstalter der Veranstaltung. In diesem Fall gelten die Besucher-AGB ohne Einschränkung.
  • Die Betriebsgesellschaft vermietet die SAP Arena an den Veranstalter. Vertragliche Beziehungen bestehen nur zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. In diesem Fall sind alle Ansprüche, die den Besuch der Veranstaltung betreffen (z. B. Art und Weise der Durchführung der Veranstaltung, Preisgestaltung, mögliche Absage) an den Veranstalter zu richten. Die vorliegenden Besucher-AGB gelten insofern nur im Hinblick auf den Aufenthalt des Besuchers in der SAP Arena, unabhängig von der Veranstaltung und dem Veranstaltungsvertrag.
  • Die Betriebsgesellschaft vermittelt im Rahmen des Vorverkaufs den Kartenkauf zwischen dem Veranstalter und dem Besucher. Die Besucher-AGB gelten für die Lieferungen und Leistungen der Betriebsgesellschaft im Rahmen des Vorverkaufs.

1.2 Der in die Eintrittskarte integrierte Fahrausweis (Kombiticket) des Verkehrsbundes Rhein-Neckar (VRN) berechtigt den Inhaber der Eintrittskarte/Besucher zur Beförderung nach den Beförderungsbedingungen des VRN. Eine vertragliche Beziehung zur Betriebsgesellschaft besteht nicht. Der Preis für die Dauerkarte/Einzelkarte beinhaltet ein anteiliges Beförderungsentgelt, das im Namen und auf Rechnung des VRN einbehalten wird.


2. Vertragsschluss und Zahlung in Ticketing-AGB


Die vorliegenden Besucher-AGB regeln nicht den Vertragsschluss und die Zahlung beim Erwerb der Eintrittskarte, wobei es unbeachtlich ist, ob die Eintrittskarte an Vorverkaufsstellen oder per Internet erworben wird. Der Vertragsschluss, die Zahlung, der Versand der Eintrittskarten, Reklamationen und Fragen des Fernabsatzes werden in den Ticketing-AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betriebsgesellschaft für den Erwerb von Eintrittskarten) geregelt, die zusätzlich zu den Besucher-AGB gelten.


3. Zugang zu den Veranstaltungen


3.1 Der Zugang zu einer Veranstaltung in der SAP Arena wird nur bei Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder von sonstigen, von der Betriebsgesellschaft, dem Veranstalter oder anderen hierzu Befugten ausgefüllten Berechtigungsausweisen gewährt. Kleinkinder bis zu drei Jahren benötigen bei Spielen der Adler Mannheim und der Rhein-Neckar Löwen keine Eintrittskarte, haben aber auch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitz- oder Stehplatz.


3.2 Die Art der Veranstaltung (z. B. Konzert) kann es erfordern, dass einem Besucher, der nach Beginn einer Veranstaltung eintrifft, erst bei der nächsten Veranstaltungspause Einlass in den Veranstaltungsraum gewährt wird.


4. Rücknahme und Weitergabe von Eintrittskarten


Gilt nur bei Eigenveranstaltungen (Ziff. 1.1 (1)) und beim Vorverkauf (Ziff. 1.1 (3))


4.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der SAP Arena, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Eintrittskarten zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Sportmannschaften liegt es im Interesse der Betriebsgesellschaft sowie der teilnehmenden Sportmannschaften und im Interesse der Sicherheit der SAP Arena, die Weitergabe von Eintrittskarten einzuschränken. Eintrittskarten dürfen vom Erwerber nur an Familienangehörige oder ihm bekannte Personen, die bisher noch nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Sportveranstaltungen beteiligt waren, weitergegeben werden. Eintrittskarten dürfen auch nicht zu einem höheren als dem aufgedruckten Preis weiterverkauft werden. Insbesondere ist es unzulässig, Eintrittskarten über Internetauktionen oder über Presse, Rundfunk oder sonstige Medien anzubieten mit dem Ziel, einen höheren Preis herbeizuführen. Der Käufer verpflichtet sich, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (d.h. zum Zwecke der Gewinnerzielung) Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung der SAP Arena untersagt. Sollte die SAP Arena feststellen, dass der Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat (insbesondere über ebay oder an Ticketagenturen), kann die SAP Arena einen zukünftigen Verkauf von Karten dem Käufer gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe i.H.v. bis zu maximal 2.500 € fordern. Die SAP Arena behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Käufers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in Zukunft zu verhindern; die SAP Arena behält sich die Geltendmachung weiterer zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.


4.2 Gekaufte Eintrittskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Es besteht somit grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von gekauften Eintrittskarten. Bei Verlegung einer Veranstaltung behalten die Eintrittskarten für den neuen Veranstaltungstermin ihre Gültigkeit. Der Erwerber kann bei Verlegung wählen, ob er mit der Eintrittskarte die Veranstaltung am neuen Veranstaltungstermin besucht oder ob er die Eintrittskarte zurückgibt und vom Veranstaltungsvertrag zurücktritt. Dieses Wahlrecht entfällt, falls diese Veranstaltung am gleichen Tag nur zu einer abweichenden Anfangszeit stattfindet. Ein Rücktritt ist nur bis zu zehn Tagen vor dem neuen verlegten Veranstaltungstermin und bei der (Vor-) Verkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.


4.3 Eintrittskarten werden dann zurückgenommen, wenn die Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden muss. Die Rücknahme der Eintrittskarte und die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Fall bis zu vier Wochen nach dem Veranstaltungstermin bei der Verkaufsstelle, bei der die Eintrittskarte erworben wurde.


4.4 Bei Rücknahme wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Weitere Ansprüche, wie z. B. entstandene Reisekosten, Vorverkaufs- oder Versandgebühren, können gegen die Betriebsgesellschaft nicht geltend gemacht werden.


5. Durchführung der Veranstaltung


5.1 Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rückerstattungsanspruch für die Eintrittskarten ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich oder dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.


5.2 Der Besucher parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr, soweit er es nicht auf dem Parkplatz abstellt und ordnungsgemäß einen Parkplatznutzungsvertrag abschließt, für den die Parkplatzordnung der Betriebsgesellschaft gilt.


6. Haus- und Parkplatzordnung


6.1 Die Betriebsgesellschaft erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur unter der Voraussetzung, dass der Besucher die Hausordnung und die sonstigen, allgemein sämtliche Besucher der SAP Arena betreffenden Regelungen beachtet. Die Hausordnung, die Parkplatzordnung u. a. können über die Website der SAP Arena (www.saparena.de) eingesehen werden.


6.2 Jede Person, die eine Veranstaltung in der SAP Arena besucht, anerkennt ausdrücklich, dass sie sich in dieser auf eigene Gefahr aufhält und die Betriebsgesellschaft nicht für von Dritten ausgehende Risiken, Gefahren oder Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer ihr ist eine Pflichtverletzung oder ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorzuwerfen.


6.3 Den Besuchern der SAP Arena ist es untersagt, auf dem Gelände kommerziellen Aktivitäten nachzugehen und insbesondere Waren zum Verkauf anzubieten. Solche Waren können vom Ordnungsdienst entfernt oder vorübergehend eingezogen werden. Auch die Erbringung von Dienstleistungen ist ohne Zustimmung der Betriebsgesellschaft nicht erlaubt.


7. Gewährleistung


7.1 Die Betriebsgesellschaft haftet nur dann für den Inhalt, die Durchführung, den Ablauf und die Qualität der Veranstaltung, wenn sie selbst Veranstalter ist. Bei sämtlichen anderen Veranstaltungen (Fremdveranstaltungen) ist der jeweils andere Veranstalter (z. B. Mieter der SAP Arena, Verkäufer der Eintrittskarten) für diese verantwortlich. Bei Fremdveranstaltungen übernimmt die Betriebsgesellschaft auch keine Haftung für die Richtigkeit der vom Veranstalter vermittelten Informationen.


7.2 Mängelansprüche gegen die Betriebsgesellschaft sind nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit der von der Betriebsgesellschaft zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen nicht nur unerheblich eingeschränkt ist. Die Garantiehaftung für anfängliche Mietmängel ist ausgeschlossen.


8. Haftung der Betriebsgesellschaft


8.1 Die Betriebsgesellschaft leistet Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:

  • bei Vorsatz und in Fällen, in denen die Betriebsgesellschaft ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
  • bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
  • in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet wird, sowie für Verzug und Ansprüche aus Mängelhaftung/Gewährleistung, jedoch beschränkt auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens.

8.2 Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Einwand des Mitverschuldens steht der Betriebsgesellschaft offen.


8.3 Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden hat die Betriebsgesellschaft nicht zu vertreten.


9. Ausschluss vom Zugang zur SAP Arena


9.1 Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt ausdrücklich vorbehalten.


9.2 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.


9.3 Das Betreten der Bühne oder das Überqueren von Absperrungen ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.


9.4 Bei Zuwiderhandlung gegen die Besucher-AGB behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. Dasselbe gilt bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, die nicht nur unerheblich sind.


10. Datenschutz


10.1 Die Betriebsgesellschaft bearbeitet die personenbezogenen Daten der Besucher unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, e-Mail-Adresse, Bankdaten, Kreditkartendaten u.a.) werden von der Betriebsgesellschaft in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Betriebsgesellschaft ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit diese Übermittlung notwendig ist, damit der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung erfüllt werden kann.


10.2 Solange der Besucher nicht ausdrücklich widerspricht, ist die Betriebsgesellschaft berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Beratung des Kunden und in anonymisierter Form zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote erheben, verarbeiten und nutzen. Der Besucher kann jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Einwilligung widerrufen.


11. Bild- und Tonaufnahmen


Der Besucher nimmt Kenntnis davon und erteilt seine Einwilligung, dass Bild- und Tonaufnahmen von der Betriebsgesellschaft und vom Veranstalter jederzeit hergestellt und entsprechende Vervielfältigungsstücke räumlich und zeitlich unbefristet verbreitet werden können. Er erteilt ebenso die Einwilligung, dass diese Bild- und Tonaufnahmen über Sender, Internet oder in anderer Weise ausgestrahlt und öffentlich wiedergegeben werden.


12. Sonstiges


12.1 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Mannheim. Für Streitigkeiten ist, soweit der Besucher Vollkaufmann ist oder seinen (Wohn-)Sitz im Ausland hat, Mannheim Gerichtsstand. Die Betriebsgesellschaft behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund nationalen oder internationalen Zivilprozessrechts zuständig ist.


12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Gemeinsame Einkaufsbedingungen der

  • Betriebsgesellschaft der Multifunktionsarena Mann-heim mbH & Co. KG
  • Arena Mannheim Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG
  • Bauherrengemeinschaft bestehend aus Arena Mannheim Besitzgesellschaft GmbH & Co. KG und
    Dietmar-Hopp-Stiftung GmbH als Gesellschaft bür-gerlichen Rechts
  • Adler Mannheim Spielbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
  • Hopp Media & Management Consulting GmbH


§1. Vertragsgrundlage


1.1 Für alle von uns eingekauften Lieferungen und beauftragten Leistungen inklusive Werkleistungen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung. Abweichende Vertragsbedingungen des Lieferanten oder Werkunternehmers (nachfolgend: Lieferanten) werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen oder den Vertrag durchführen. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen die Leistung unseres Lieferanten vorbehaltlos annehmen.


1.2 Auch bei künftigen Geschäften mit dem Lieferanten gelten unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.


1.3 Diese Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit der Lieferant Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist.


§2. Angebot


Der Lieferant ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von 10 Werktagen unsere Bestellung durch Rücksendung des von ihm unterschriebenen Doppels der Bestellung oder durch Leistungserbringung anzunehmen.


§3. Preise


3.1 Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Bei Bestellungen ohne Preisangabe gelten die Preise der letzten Lieferung als vereinbart.


3.2 Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Transport, Verpackung, Aufstellung, Entsorgung der Transportverpackung und Montage im vereinbarten Preis enthalten. Für solche Nebenleistungen gelten diese Einkaufsbedingungen entsprechend. Die Rückgabe von Euro-Paletten erfolgt durch Austausch. Im Übrigen bedarf die Rückgabe der Verpackung einer gesonderten Vereinbarung.


3.3 Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.


§4. Versand


4.1 Bis zur Übergabe der Lieferung bzw. Leistung an uns oder den von uns angegebenen Empfänger trägt der Lieferant sowohl die Transportgefahr als auch die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise wir die Frachtkosten tragen. Ist eine Abnahme der Leistung vorgesehen, geht die Gefahr erst nach erfolgter Abnahme auf uns über.


4.2 Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus oder Verwendungsstelle zu erfolgen.


4.3 Teillieferungen und -leistungen sind grundsätzlich nur mit unserer Zustimmung zulässig. Wir werden diese Zustimmung nicht unbillig verweigern, soweit nicht unsere Interessen einer Teillieferung oder -leistung entgegenstehen. Die durch Teillieferungen oder -leistungen entstehenden Mehrkosten (z. B. Versand, Montage etc.) trägt der Lieferant, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.


4.4 Zu den Lieferungen und Leistungen des Lieferanten gehört die Dokumentation des Liefergegenstandes. Unsere besonderen Anweisungen sind hierbei zu beachten.


§5. Versicherung


Der Lieferant ist bei Lieferung frei Haus oder Verwendungsstelle verpflichtet, auf seine Kosten eine ausreichende Transportversicherung - Deckung von Haus zu Haus - abzuschließen.


§6. Lieferung


6.1 Die in unserem Bestellschreiben angegebene Versandanschrift und der Versandvermerk sind verbindlich. Durch Fehldisposition entstandene Kosten gehen zu Lasten des absendenden Lieferanten. Allen Sendungen sind spezifizierte Versandpapiere (wie z. B. Versandanzeige, Lieferscheine, Frachtbriefe) beizufügen. Diese müssen in jedem Fall unsere Bestelldaten enthalten. Dazu zählen die Bestellnummer, die genaue Bezeichnung sowie die Verpackung des Liefergegenstandes. Durch Nichtbeachtung der vorstehenden Vorgaben bedingte Verzögerungen sind nicht durch uns zu vertreten.


6.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, ist unsere Anlieferadresse unsere Hausadresse in der Xaver-Fuhr Straße 150 in 68163 Mannheim.


§7. Lieferzeit


7.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Drohende und eintretende Lieferverzögerungen müssen uns unverzüglich schriftlich nach Bekanntwerden angezeigt werden.


7.2 Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro angefangener Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Wir sind berechtigt, diese Vertragsstrafe innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung der verspäteten Waren/der verspäteten Leistung neben der Erfüllung geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Lieferant hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.


7.3 Bei uns eintretende Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen - gleichgültig welcher Art und aus welchen Ursachen - geben uns das Recht, Abnahmefristen bis zum Bedarfsfall hinauszuschieben, ohne dass dem Lieferanten ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, es sei denn, dass wir die Betriebsstörung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Veranstalter und Mieter der SAP Arena sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen.


§8. Zahlungsbedingungen, Abtretungsbeschränkung


8.1 Rechnungen sind uns in einfacher Ausfertigung einzusenden. Auf der Rechnung sind die im Bestellschreiben angegebenen Bestelldaten vollständig zu wiederholen. Rechnungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden.


8.2 Die Abtretung einer gegen uns gerichteten Forderung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung.


8.3 Bei Lieferung vor dem vereinbarten Lieferdatum läuft die Zahlungsfrist erst ab dem vereinbarten Lieferdatum.


8.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.


8.5 Wir leisten Abschlagszahlungen, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde. Unsere Abschlagszahlungen erfolgen stets unter Vorbehalt und sind nicht mit der Erklärung verbunden, ob die Leistung, für die die Abschlagszahlung begehrt wird, vertragsgemäß ist.


§9. Schutzrechte


9.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine gewerblichen Schutzechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, etc.) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden.


9.2 Sollten wir von dritter Seite wegen einer Verletzung dieser Rechten in Anspruch genommen werden, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von jeglicher Haftung gegenüber dem Dritten freizustellen.


9.3 Alle einräumbaren urheberrechtlichen Befugnisse an den Leistungsergebnissen des Lieferanten und dessen Subunternehmer werden mit der jeweiligen Entstehung uns ausschließlich, räumlich und zeitlich unbeschränkt eingeräumt.


9.4 Wir sind unbeschadet der vollständigen Einräumung der Rechte gemäß Absatz 3 berechtigt, die vom Lieferanten erbrachten Leistungen (z. B. Pläne, Bilder, Grafiken, etc.) zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu ändern und zu nutzen.


9.5 Der Lieferant darf das Logo und die Wort-Bild-Marke "SAP Arena" ( ) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns verwenden. Dem Lieferanten ist es untersagt, das Logo der SAP Arena ganz oder teilweise zu verändern. Richtlinien für die korrekte Verwendung erteilen wir auf Nachfrage.


§10. Eigentumsvorbehalt


Sofern wir Teile beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.


§11. Muster und Fertigungsmittel


11.1 Die Kosten für die Herstellung von Mustern und Fertigungsmitteln (z. B. Werkzeuge, Formen, Schablonen, CAD-Pläne, Foto-/Videorohdaten) durch den Lieferanten werden von der zu liefernden Ware getrennt in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Muster und Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß, der dem Auftrag zuzurechnen ist, ersetzt werden müssen.


11.2 An von uns beigestellten Mustern und Fertigungsmitteln behalten wir uns das Eigentum vor. An Mustern und Fertigungsmitteln nach Abs. 1 geht mit Zahlung der hierfür ausgewiesenen Vergütung, soweit keine gesonderte Vergütung ausgewiesen wurde, sofort mit der Herstellung, das Eigentum auf uns über.


11.3 Die Kosten für Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel trägt der Lieferant.


11.4 Der Lieferant wird uns nach Beendigung des Vertragsverhältnisses oder der Einstellung der Lieferungen oder Leistungen die Muster und Fertigungsmittel nach Aufforderung durch uns unverzüglich herausgeben. Im Übrigen wird er die Muster und Fertigungsmittel für die Dauer von drei Jahren nach der letzten Lieferung für uns unentgeltlich aufbewahren. Danach fordert der Lieferant uns schriftlich auf, sich innerhalb von sechs Wochen zur Verwendung zu äußern. Die Verwahrungspflicht endet, wenn innerhalb dieser sechs Wochen keine Rückäußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.


11.5 Der Lieferant wird die Muster und Fertigungsmittel getrennt von seinen übrigen Mustern und Fertigungsmitteln aufbewahren und mit dem Hinweis "Eigentum der SAP Arena" kennzeichnen. Bei Zugriff Dritter auf die Muster und Fertigungsmittel wird der Lieferant auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Lieferant.


11.6 Für unsere Bestellungen hergestellte oder von uns bereitgestellte Muster und Fertigungsmittel dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.


§12. Rügepflicht, Sach- und Rechtsmängel, Schadensersatz


12.1 Wir sind verpflichtet, Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist nach Lieferung oder Anzeige der Betriebsbereitschaft zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen von unserer Bestellung zu prüfen. Die Überprüfung ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 4 Werktagen ab Ablieferung oder bei versteckten Mängeln ab der Entdeckung erfolgt. Die Mitteilung erkannter Mängel an den Lieferanten erfolgt durch Absendung der Mängelrüge innerhalb eines weiteren Werktages.


12.2 Der Lieferant garantiert, dass die gelieferte Ware und die erbrachten Leistungen dem Stand der Technik sowie auch allen einschlägigen Vorschriften entsprechen. Der Lieferant wird sich selbst darüber informieren, welche Vorschriften jeweils zu beachten sind.


12.3 Wir sind befugt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung ohne vorherige Fristsetzung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr im Verzug ist oder eine besondere Eilbedürftigkeit besteht. Im Übrigen gelten für Sach- und Rechtsmängel sowie für Schadensersatz die gesetzlichen Vorschriften.


12.4 Die Verjährungsfrist für unsere Mängelansprüche beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.


12.5 Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten veräußerten Lieferung oder Leistung aus Produzentenhaftung oder nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen, so stellt uns der Lieferant von der aus dem Fehler resultierenden Produzentenhaftung frei, wenn die Ursache im Herrschafts- und Organisationsbereich des Lieferanten liegt und der Lieferant selbst haftet. Ferner ist der Lieferant in diesem Falle verpflichtet, uns alle aus dem Schadensfall entstehenden Aufwendungen in voller Höhe zu ersetzen.


§13. Subunternehmer


Handelt es sich bei unserer Bestellung um eine Werkleistung, ist es dem Lieferanten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet, Subunternehmer einzuschalten. Die Zustimmung hat schriftlich zu erfolgen.


§14. Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen


14.1 Der Lieferant ist, insbesondere wenn Arbeiten in unserem Betrieb ausgeführt werden, allein dafür verantwortlich, die bestehenden Gesetze und Vorschriften der Berufsgenossenschaften sowie sonstiger Organisationen und Behörden sowie unsere Hausordnung und die Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen jeweils in der aktuellen Fassung einzuhalten.


14.2 Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen des Lieferanten, die zur Ausführung von Leistungen unseren Betrieb betreten müssen (z. B. Monteure, Kraftfahrer etc.), unterstehen unseren Betriebsvorschriften.


§15. Datenschutz


Der Lieferant wird hiermit gemäß § 33 BDSG davon unterrichtet, dass wir seine Daten im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften erheben, speichern, verarbeiten und an Dritte übermitteln.


§16. Abgaben


Der Lieferant wird unverzüglich vor Leistungserbringung schriftlich darauf hinweisen, wenn er oder von ihm eingesetzte Personen zu dem nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz zu versichernden Personenkreis gehören. Unterlässt der Lieferant die Mitteilung schuldhaft oder gerät er damit in Verzug, hat er die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.


§17. Schluss


17.1 Erfüllungsort für unsere Zahlungen und Gerichtsstrand ist Mannheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.


17.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts in der jeweils gültigen Fassung.

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